Wir helfen gerne weiter!
Urlaub mit der Familie
Sie wohnen mit Ihrer Familie in Bremen und haben nur ein geringes monatliches Einkommen?
Wir möchten, dass Sie trotzdem gemeinsam mit ihren Kindern Urlaub machen können. Stellen Sie einen Antrag - dann übernehmen wir einen Teil der Kosten.
Ein Zuschuss zum Familienurlaub: Die Fakten
Sie können den Zuschuss als Familie oder als alleinerziehende Person beantragen.
Um einen Zuschuss zu erhalten, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen mindestens ein Kind haben, das maximal 17 Jahre alt ist
- Sie müssen in der Stadt Bremen wohnen
Der Urlaub darf maximal 21 Tage lang dauern. Eine Mindestaufenthaltsdauer gibt es nicht.
Sie können in gemeinnützige Häuser in Deutschland fahren. Eine Übersicht dieser Häuser finden Sie auf der Webseite Urlaub mit der Familie der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) für Familienerholung. Auch einige Kirchengemeinden und die Häuser der Familien in Bremen bieten Familienfreizeiten an, die durch die Daniel-Schnakenberg-Stiftung gefördert werden können. Außerdem können Sie Ihren Urlaub im Ferienzentrum Schloss Dankern in Haren/Ems verbringen.
Wie viel Geld Sie erhalten, hängt vom Einkommen Ihrer Familie ab. Der Zuschuss beträgt höchstens 15 Euro pro Tag und Familienmitglied.
Bei Alleinerziehenden werden Unterhaltszahlungen und Betreuungskosten vom Einkommen abgezogen. Für Ihre monatliche Miete gilt das nicht: Diese wird pauschal in der Einkommenstabelle berücksichtigt.
Einkommen von Kindern, die nicht an der Reise teilnehmen, werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
- Als erstes suchen Sie sich eine gemeinnützige Unterkunft aus (siehe: Wo können wir hinfahren?)
- Anschließend buchen Sie Ihren Aufenthalt in der ausgewählten Unterkunft.
- Um einen Zuschuss zu erhalten, müssen Sie dann folgende Unterlagen bei uns einreichen:
- Den ausgefüllte Antrag
- Ihre Einkommensnachweise (Kopie der aktuellen Verdienstbescheinigung, dem aktuellen (kompletten) Job-Center-Bescheid oder bei Selbstständigen durch den Einkommensbescheid des vorletzten Jahres)
- Die Kopie der Buchungsbestätigung bei der ausgewählten Unterkunft
Nachdem wir Ihre Unterlagen geprüft haben, informieren wir Sie per Post oder E-Mail über die Höhe des bewilligten Zuschusses.
Der Zuschuss wird etwa zwei Wochen vor Reisebeginn von uns direkt an die Unterkunft überwiesen, die Sie gebucht haben. Bitte klären Sie direkt mit Ihrer Unterkunft, wann und wie Sie Ihren Eigenanteil bezahlen müssen.
Sie können alle zwei Jahre einen Antrag bei uns stellen.