Wir helfen gerne weiter!
Kinder- und Jugendreisen
Wir ermöglichen Bremer Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen Ferienfahrten. So können sie eine schöne Zeit verbringen, den Alltag einmal hinter sich lassen, neue Freunde kennen lernen und vor allem: viel Spaß mit Gleichaltrigen haben.
Ein Zuschuss zum Familienurlaub: Die Fakten
Kinder und Jugendliche können einen Zuschuss für Ferienfahrten bekommen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Sie sind maximal 17 Jahre alt
- Sie wohnen in der Stadt Bremen
- Die Familie, in der sie leben, hat ein geringes Einkommen
Der Zuschuss kann auch für Pflegekinder beantragt werden.
Sie können für alle Reisen Zuschüsse beantragen, die von gemeinnützig anerkannten Trägern angeboten werden und länger als 10 Tage dauern.
Viele Träger in der Jugendarbeit (Kirchengemeinden, Jugendverbände, Pfadfindergruppen, Sportvereine und Einrichtungen der Jugendarbeit in Bremen) bieten eine ganze Vielzahl von unterschiedlichen Freizeiten in Deutschland und Europa an, die wir unter bestimmten Voraussetzungen fördern. Außerdem unterstützen wir Freizeiten und Ausreisen von Hortgruppen, Spielhäusern und Kindertagesstätten.
Nein, die Schnakenberg-Stiftung übernimmt nicht alle Kosten. Die Förderung beträgt max. 80 % des Gesamtpreises bzw. pro Kind und Tag maximal 20,00 Euro.
Bitte klären Sie mit dem Träger ab, wann und wie Sie Ihren Eigenanteil bezahlen müssen.
Sie müssen in jedem Fall den Antrag ausfüllen und bei uns einreichen.
Zusätzlich zum Antrag müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- die Kopie einer aktuellen Verdienstbescheinigung
- Kopie des aktuellen (kompletten) Job-Center-Bescheides
- bei Selbstständigen der Einkommensbescheid des vorletzten Jahres.
Fragen Sie bitte bei Bedarf den Veranstalter nach Zuschüssen aus Mitteln der Daniel-Schnakenberg-Stiftung. Die meisten Anbieter von Ferienfreizeiten berechnen bei der Anmeldung schon die Zuschusshöhe aus und geben diese Informationen dann an die Verwaltung der Daniel-Schnakenberg-Stiftung weiter.
Der errechnete Zuschuss wird zwei Wochen vor Beginn der Jugendfreizeit direkt an den Veranstalter der Maßnahme überwiesen.
Für Kinder- und Jugendreisen können einmal im Jahr Zuschüsse beantragt werden.