Zuschüsse für Träger

Zuschuss als Träger beantragen: Die Fakten

Eine Frau sitzt am Laptop und hebt den Zeigefinger in die Luft. Neben ihr ist eine Glückbirne und eine to-do-Liste, auf der ein Punkt bereits abgehakt ist.

Die Daniel-Schnakenberg-Stiftung fördert gemeinnützige Träger, die Bremer Familien mit geringem Einkommen die Teilnahme an Erholungsmaßnahmen ermöglichen wollen. Die Zuschüsse der Stiftung sind also für diese Familien bzw. deren Kinder zu verwenden.

Sowohl für Familienerholung als auch für Kinder- und Jugenderholung gibt zwei unterschiedliche Förderungsmöglichkeiten:

  • Pauschalantrag (für Maßnahmen unter 10 Tage)
  • Einzelförderung (für Maßnahmen ab 10 Tage)

Das Vorgehen ist für Familien- und Jugenderholung gleich.

Der Träger der Maßnahme stellt einen formlosen Antrag an die Stiftung: Bitte verwenden Sie hierfür Ihren offiziellen Briefbogen und geben Sie auf einer DIN-A4-Seite folgendes an:

  • Wie lange dauert die Freizeit?
  • Wohin geht die Reise?
  • Wie viele Personen in welchem Alter können teilnehmen?
  • Ihre Bankverbindung

Zusätzlich reichen Sie bitte einen vorläufigen Kosten- und Finanzierungsplan ein. Bei den Einnahmen muss ein Eigenanteil der Familien ausgewiesen sein.

Adressat ist die Verwaltung der Daniel-Schnakenberg-Stiftung.

Sobald die relevanten Daten für Ihre Familien- oder Jugenderholungsmaßnahme vorliegen, füllen Sie bitte den Antrag für Träger aus und senden Sie ihn an die Verwaltung der Daniel-Schnakenberg-Stiftung. Zum Zeitpunkt der Einreichung müssen noch keine Anmeldungen für das Angebot vorliegen.

Je nachdem, ob Ihre Maßnahme zur Familienerholung oder zur Jugenderholung zählt, füllen Sie bitte weitere Unterlagen aus:

 

Für Familienerholung

Sobald sich Familien angemeldet haben, müssen diese den Antrag für Familien  ausgefüllt mit Kopien der Einkommensbelege bei der Stiftung einreichen. Die Familien werden dann schriftlich über die Höhe der gewährten Zuschüsse informiert.


Für Jugenderholung

Im Falle von Jugenderholungsmaßnahmen ermitteln Sie als Träger im Vorfeld die Zuschusshöhe selbst. Die Höhe der vergebenen Zuschüsse sowie die Namen der Teilnehmen den übermitteln Sie uns bitte auf dem Antrag auf Zuschüsse für geplante Jugenderholungsmanahmen.

NACH Beendigung der Maßnahme benötigen wir von Ihnen darüber hinaus das den Nachweis über die Durchführung einer geförderten Erholungszeit. Darin geben Sie an, wer tatsächlich wie viele Zuschüsse erhalten hat. Manchmal springen Teilnehmende kurz vor der Freizeit ab, die bereits bewilligten Zuschüsse können an andere Teilnehmende weitergegeben werden, sofern sie die Förderkriterien erfüllen.

Der Vorstand der Daniel-Schnakenberg-Stiftung entscheidet in der Regel innerhalb von zwei Wochen über die Höhe des Zuschusses. Sie erhalten dann einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung. Es werden maximal ¼ der Gesamtkosten gefördert. Zwei Wochen vor Beginn der Reise wird der Zuschuss auf das von Ihnen im Antrag angegebene Konto überwiesen.

Die Zuschüsse werden zwei Wochen vor Beginn der Erholungsmaßnahme direkt an Sie als Träger überwiesen.

Umgehend nach Beendigung der Erholungsmaßnahme müssen folgende Unterlagen bei der Verwaltung der Daniel-Schnakenberg-Stiftung eingereicht werden:

  • kurzer sachlicher Bericht über die Erholungsmaßnahme
  • korrigierter Kosten- und Finanzierungsplan
  • Das Nachweisdokument mit Namen aller teilnehmenden Personen, die einen Zuschuss erhalten haben.

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