Für Familienerholung
Sobald sich Familien angemeldet haben, müssen diese den Antrag für Familien ausgefüllt mit Kopien der Einkommensbelege bei der Stiftung einreichen. Die Familien werden dann schriftlich über die Höhe der gewährten Zuschüsse informiert.
Für Jugenderholung
Im Falle von Jugenderholungsmaßnahmen ermitteln Sie als Träger im Vorfeld die Zuschusshöhe selbst. Die Höhe der vergebenen Zuschüsse sowie die Namen der Teilnehmen den übermitteln Sie uns bitte auf dem Antrag auf Zuschüsse für geplante Jugenderholungsmanahmen.
NACH Beendigung der Maßnahme benötigen wir von Ihnen darüber hinaus das den Nachweis über die Durchführung einer geförderten Erholungszeit. Darin geben Sie an, wer tatsächlich wie viele Zuschüsse erhalten hat. Manchmal springen Teilnehmende kurz vor der Freizeit ab, die bereits bewilligten Zuschüsse können an andere Teilnehmende weitergegeben werden, sofern sie die Förderkriterien erfüllen.